§ 51
Die Senate entscheiden mit einfacher Mehrheit, der Vorsitzende (sein Stellvertreter) gibt seine Stimme zuletzt ab.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 51
Die Senate entscheiden mit einfacher Mehrheit, der Vorsitzende (sein Stellvertreter) gibt seine Stimme zuletzt ab.
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