vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.3.1929

Artikel 11

Artikel 11. Die Vergleichskommission tritt mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Vertragsteilen an dem von ihrem Vorsitzenden bestimmten Orte zusammen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)