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Pendlerförderung

27. AuflJänner 2025

1. Pendlerpauschale

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Kleines Pendlerpauschale

Ausgaben für eine einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der € 487,- (bzw € 838,- für gering verdienende Pendler) jährlich beträgt und automatisch von der Lohnsteuer abgezogen wird.

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