1. Pendlerpauschale
Kleines Pendlerpauschale
Ausgaben für eine einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km werden grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der € 487,- (bzw € 838,- für gering verdienende Pendler) jährlich beträgt und automatisch von der Lohnsteuer abgezogen wird.

