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Pauschalierung

27. AuflJänner 2025

(§ 17 EStG, Durchschnittssätze)

1. Werbungskosten

522
Aufgrund der VO des BMF über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 2001/382, können ohne Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen Werbungskosten aufgrund von Erfahrungswerten geltend gemacht werden.

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