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Pensionsabfindung

27. AuflJänner 2025

1. Steuerrechtliche Behandlung

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Zahlungen für Pensionsabfindungen sind nach § 67 Abs 8 lit e EStG mit der Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt, zu versteuern, wenn der Barwert nicht den Betrag iSd § 1 Abs 2 Z 1 Pensionskassengesetz (2025: € 15.900,-) übersteigt (vgl Rz 1109 LStR 2002).

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