Unmittelbar vor dem Jahreswechsel war es dann doch noch so weit: Das dreiteilige Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 (BBKG 2025) – Steuern, Sozialabgaben und Daten – wurde im BGBl kundgemacht. Hinter uns liegt ein langwieriger Gesetzwerdungsprozess. Der Umfang und die Reichweite der drei Gesetzespakete sind beachtlich. Sie gehen weit über den jeweils titelgebenden, insofern unscharfen Begriffskern „Betrugsbekämpfung“ hinaus und enthalten zahlreiche steuerrechtliche Neuerungen, finanzstrafrechtliche Änderungen sowie (primär unionsrechtlich getriebene) erweiterte Meldepflichten.

