In seinem Beitrag „Medienberichte als sonstige Bekanntgabe, die zu einer Abgabenerhöhung führen“ (ZWF 2025, 40) vertritt Kastner die Ansicht, dass bei entsprechender medialer Berichterstattung eine Selbstanzeige nur dann strafbefreiende Wirkung entfalten soll, wenn es zur Festsetzung und Entrichtung der Abgabenerhöhung gemäß § 29 Abs 6 FinStrG kommt. Hierzu wird nachfolgend Stellung bezogen.

