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Verfahrensbeendende Absprachen im Unternehmensstrafrecht

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtOliver M. LoksaZWF 2025, 214 - 216 Heft 5 v. 1.9.2025

Langwierige und ressourcenintensive Verfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind für alle Beteiligten frustrierend. Zugleich steigt das strafrechtliche Risiko für Unternehmen (bzw Verbände gemäß VbVG) stetig. Vor diesem Hintergrund wurden verfahrensbeendende Absprachen (Non-Trial Resolutions [NTR] oder Deferred Prosecution Agreements [DPA]) wiederholt als potenzielle und pragmatische Lösung thematisiert. Bislang haben die innerösterreichischen Diskussionen allerdings nur begrenzte Fortschritte erzielt.

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