Um wirksame Maßnahmen zur Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten in der EU zu ermöglichen und sicherzustellen, wurde der bestehende Rechtsrahmen mit der Richtlinie (EU) 2024/1260 aktualisiert. In diesem Beitrag wird untersucht, inwieweit die vermögensrechtlichen Anordnungen, die für Finanzvergehen mit erheblichem Unrechtsgehalt – wie zB grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug – vorgesehen sind, unionsrechtlichen Vorgaben genügen.

