Die Europäische Union vergibt jährlich eine Vielzahl unterschiedlicher Förderungen an österreichische Fördernehmer – darunter zB Förderungen im Bereich von erneuerbaren Energien, Agrarförderungen oder Forschungsförderungen. Rund ein Viertel aller Unionsförderungen wird aber nicht ausschließlich aus Mitteln der Union bezahlt, sondern durch Mittel der Mitgliedstaaten ergänzt. Werden solche kofinanzierten Förderungen betrügerisch erlangt, stellt sich die Frage, ob der Täter wegen Betrugs gemäß § 146 StGB und/oder wegen ausgabenseitigen Betrugs zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union gemäß § 168f Abs 1 Z 1 StGB zu bestrafen ist.

