Ab dem 2. 2. 2025 gelten die ersten Teile der Verordnung über künstliche Intelligenz. Damit werden schon in dieser ersten Geltungsphase der KI-VO auch für das Strafprozessrecht relevante Verbote wirksam. Weitere strafrechtsrelevante Regulierungen folgen bald darauf.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

