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Die Verordnung über künstliche Intelligenz

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2025, 35 Heft 1 v. 1.1.2025

Ab dem 2. 2. 2025 gelten die ersten Teile der Verordnung über künstliche Intelligenz. Damit werden schon in dieser ersten Geltungsphase der KI-VO auch für das Strafprozessrecht relevante Verbote wirksam. Weitere strafrechtsrelevante Regulierungen folgen bald darauf.

Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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