Im Frühjahr 2024 wurde am Landesgericht für Strafsachen Wien in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Teilnehmern von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Staatsanwaltschaft Wien, Gerichten, Anwaltschaft und Lehre über mögliche Auswege aus langen Verfahrensdauern diskutiert. Behandelt wurden dabei Dauerbrenner wie die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens nach § 108a StPO oder das Sichtungsverfahren nach § 112 StPO. Es wurden aber auch kontroverse Themen wie die „Verständigung“ nach deutschem Recht diskutiert. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Arbeitsgruppe werden in diesem Beitrag einige ausgewählte Punkte aus dem Blickwinkel eines am Landesgericht für Strafsachen Wien in Wirtschaftsstrafsachen tätigen Richters dargestellt.

