Im Zuge der Regierungsbildung werden in den jeweiligen Regierungsprogrammen die politisch gewollten Ziel- und Schwerpunktsetzungen definiert. Daneben ergibt sich legistischer Handlungsbedarf regelmäßig auch aus der Verpflichtung zur Umsetzung europäischer und internationaler Rechtsinstrumente sowie aufgrund höchstgerichtlicher Entscheidungen. Auch Anliegen der Rechtsanwender sollen angemessen berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es Reformideen bzw Überlegungen der zuständigen Legisten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über absehbare Änderungen und Reformideen im materiellen und prozessualen Strafrecht aus Sicht der Sektion Strafrecht im BMJ.

