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Neue Ausnahmen vom Beraterprivileg als Zwang zur Selbstbelastung durch die Geldwäsche-Verordnung?

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtSeverin GlaserZWF 2024, 200 - 203 Heft 5 v. 1.9.2024

Die mit Juli 2024 in Kraft getretene und ab 10. 7. 2027 geltende Geldwäsche-Verordnung ersetzt – gemeinsam mit der teilweise schon früher umzusetzenden 6. Geldwäsche-Richtlinie – in Zukunft die (durch die 5. Geldwäsche-Richtlinie adaptierte) 4. Geldwäsche-Richtlinie. Inmitten zahlreicher anderer augenfälligerer Änderungen wirken neu eingeführte Beschränkungen im Bereich des Beraterprivilegs (Art 70 Abs 2 UAbs 2 lit a und b Geldwäsche-Verordnung) unscheinbar, bergen jedoch eine bedenkliche grundrechtliche Problematik. Dieser Beitrag untersucht diese und zeigt Möglichkeiten auf, mit der Neuerung umzugehen.

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