Die aktuelle Krise in der Ukraine hat zu zahlreichen Sanktionspaketen geführt. Die derzeit geltenden Sanktionen der EU sehen ua ein Verbot der Rechtsberatung (Art 5n Abs 2 Verordnung [EU] 833/2014 des Rates vom 31. 7. 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren) vor. Dieses Verbot birgt erhebliche Risiken für Rechtsanwälte. In diesem Beitrag werden zunächst die theoretischen Grundlagen dargestellt. Anschließend wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert, welchen Risiken Rechtsanwälte dabei ausgesetzt sind.

