Krypto-Wallets bilden nur den Schlüssel ab, mittels dessen über Kryptowährungen verfügt werden kann. Entsprechend stellt sich die Frage, ob sie als Wertträger iSd § 127 StGB betrachtet werden können. Es zeigt sich, dass Wallets nur in Einzelfällen die Wertträgereigenschaft erfüllen.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

