Die Sicherstellung und Auswertung digitaler Datenträger geht in Bezug auf deren Auswirkungen weit über die Sicherstellung eines bloßen „Gegenstands“ hinaus und ermöglicht einen so tiefen und detaillierten Einblick in die Kommunikation, das Leben und die Persönlichkeit des Besitzers, dass ihn dies zum gläsernen Menschen macht. Dem werden die derzeitigen Regelungen der StPO über die Sicherstellung nicht gerecht. In seinem Erkenntnis vom 14. 12. 2023, G 352/2021, hat der VfGH eine sehr weitreichende Aufhebung dieser Bestimmungen ausgesprochen, weil sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens (Art 8 EMRK) und des Grundrechts auf Datenschutz (§ 1 DSG) bewirken. Dieser Beitrag legt dar, wie der VfGH seine Entscheidung begründet, welche Vorgaben er für eine Neuregelung macht und wie eine Neuregelung aussehen könnte, um diesen Vorgaben zu entsprechen.

