Dieser Beitrag befasst sich mit den Wertungswidersprüchen im Gefolge der oberstgerichtlichen Judikatur zur Verjährungshemmung. Aufgezeigt werden unerfreuliche Nebenfolgen, die sich in der Praxis – insbesondere im Bereich der Selbstanzeigen – ergeben. Um Diskrepanzen und unerfreuliche Nebenfolgen zu vermeiden, wird für eine Gesetzesänderung des § 31 Abs 4 lit b FinStrG de lege ferenda plädiert.

