Die Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Verhängung einer rechtskräftigen Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße als Ausschlussgrund von Finanzhilfen aufgrund der COVID-19-Pandemie ist nach Ansicht des VfGH (VfGH 5. 10. 2023, G 172/2022-14, V 172/2022-14; 5. 10. 2023, V 145/2022-13) unsachlich. Die Bestimmung des § 3 Z 4 Bundesgesetz, mit dem Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19-Pandemie an das steuerliche Wohlverhalten geknüpft werden (WohlverhaltensG) war daher wegen ihrer Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen zur Gewährung von Finanzhilfen aufgrund der COVID-19-Pandemie waren wegen deren Gesetzwidrigkeit ebenso aufzuheben.