Seit geraumer Zeit findet rechtspolitisch eine Diskussion darüber statt, ob eine Gesetzesänderung zur Stärkung der Beschuldigtenrechte im Ermittlungsverfahren zu erfolgen hat, wonach ein Zitierverbot – allenfalls nach deutschem Vorbild – auch in Österreich normiert wird. In diesem Beitrag wird die Gesetzeslage de lege lata dargelegt, dabei auch das diesbezügliche Spannungsverhältnis offengelegt und aufgezeigt, dass mit einer einfachen gesetzgeberischen Normierung eine deutliche Verbesserung zur aktuellen – aus Sicht Betroffener unbefriedigenden – Rechtslage erfolgen könnte.

