Am 10. 5. 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/977 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates beschlossen. Die Richtlinie bezweckt einen angemessenen und raschen Austausch sachdienlicher Informationen zwischen den zentralen Kontaktstellen bzw den zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der EU.

