Mit dem kürzlich vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übertragung von Verfahren in Strafsachen hat die Europäische Kommission ein Thema aufgegriffen, das seit langer Zeit in Europa angedacht und diskutiert wurde, sich jedoch bislang nie wirklich durchsetzen konnte. Gegenstand des Vorschlags ist die Festlegung von Vorschriften für die Übernahme von Strafverfahren durch einen Mitgliedstaat auf Ersuchen eines anderen Mitgliedstaats.

