In diesem Beitrag wird der Frage zur Möglichkeit der Geltendmachung von Verstößen gegen die Verpflichtung zur materiellen Wahrheitserforschung gemäß § 3 Abs 1 und 2 Satz 2 StPO mittels Einspruchs wegen Rechtsverletzung gemäß § 106 Abs 1 Z 2 StPO nachgegangen. Dabei wird insbesondere die dazu ergangene Rechtsprechung des OLG Wien beleuchtet und eine Entgegnung geliefert.

