Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte führen zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Die folgende Checkliste stellt eine Aktualisierung des Beitrags aus dem Jahr 2015 (ZWF 2015, 10) dar und soll dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden. Sie ersetzt jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Zur Vertiefung sei zB auf Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG3 (2016) verwiesen (die in Klammern gesetzten Randziffernverweise nehmen darauf Bezug).

