Mitte Mai hat das BMF einen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022 (AbgÄG 2022) zur Begutachtung bis 30. 5. 2022 versandt (202/ME 27. GP ). Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Mitte Mai hat das BMF einen Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2022 (AbgÄG 2022) zur Begutachtung bis 30. 5. 2022 versandt (202/ME 27. GP ). Die parlamentarische Beschlussfassung ist für Anfang Juli vorgesehen; die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
