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Die strafrechtliche Bedeutung der EU-Sanktionen gegen Russland

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2022, 82 - 83 Heft 3 v. 1.5.2022

Die EU hat bereits seit dem Jahr 2014, als Russland die Krim und Sewastopol annektierte und Separatisten im Osten der Ukraine zwei „Volksrepubliken“ ausriefen, sogenannte „restriktive Maßnahmen“ gegen Russland verhängt, deren erklärtes Ziel es war, „eine friedliche Beilegung der Krise zu unterstützen“. Nach der Anerkennung der separatistischen Volksrepubliken durch Russland am 21. 2. 2022 und dem darauffolgenden russischen Angriff auf die Ukraine am 24. 2. 2022 hat die EU diese Sanktionen in mehreren Schritten ausgeweitet. Zusätzlich wurden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bestimmter Personen (zB bestimmter russischer Politiker, aber auch von Banken) eingefroren. Die weitreichenden Konsequenzen dessen umfassen nicht nur die (intendierten) Auswirkungen auf die russische Wirtschaft, sondern bergen auch für Wirtschaftsteilnehmer in Österreich ein erhöhtes Strafbarkeitsrisiko.

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