Die Whistleblower-Richtlinie bildet den ersten EU-Rechtsakt, der eine horizontale Harmonisierung von Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern zum Inhalt hat. Sie sieht zwei Daten vor, bis zu denen ihre Bestimmungen in das nationale Recht umgesetzt werden müssten: Während grundsätzlich der 17. 12. 2021 als Umsetzungstermin festgelegt war, müssen die Bestimmungen zur Einrichtung unternehmensinterner Hinweisgebersysteme bei juristischen Personen von 50 bis 249 Arbeitnehmern erst bis 17. 12. 2023 umgesetzt werden. Der erste dieser beiden Termine ist mittlerweile verstrichen, ohne dass Österreich eine besondere Umsetzungsmaßnahme gesetzt hat. Die Europäische Kommission hat deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen partieller Nichtumsetzung eingeleitet.

