Die Verordnung (EU) 2018/1672 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden (Barmittel-VO), ist seit 3. 6. 2021 anzuwenden. Mit der neuen Barmittel-VO wurde einerseits der Begriff „Barmittel“ ausgeweitet und andererseits eine Offenlegungspflicht für Barmittel eingeführt. Die Änderungen, die sich vor allem für die praktische Vorgehensweise ergeben, werden im Folgenden dargestellt.

