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Wiedereinsetzung in die Frist zur Anmeldung einer Beschwerde nach unterlassener mündlicher Belehrung

FinanzstrafrechtSteuerrechtSebastian StarlZWF 2021, 282 - 287 Heft 6 v. 24.11.2021

In der Entscheidung vom 23. 9. 2021, Ra 2021/16/0057, hat der VwGH folgende Aussage getroffen: „Im Hinblick auf die ErlRV (2007 BlgNR 24. GP , 25), dass durch die in § 134 FinStrG vorgesehene Belehrungspflicht auch im Verfahren vor dem Spruchsenat ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden soll, stellt die Unterlassung einer solchen Belehrung jedenfalls ein unvorhergesehenes Ereignis iSd § 167 Abs 1 FinStrG dar, das, wenn hierdurch mangelnde Rechtskenntnis oder Rechtsirrtum über das Erfordernis einer Anmeldung der Beschwerde veranlasst wurde, einen Wiedereinsetzungsgrund herstellen kann.“

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