Mit Urteil vom 23. 12. 2020, 15 Os 3/20k, hat der OGH den ersten Fall zum Dopingbetrug entschieden. Dabei geht der Gerichtshof im gegenständlichen Urteil vom Vorliegen eines Betrugs des gedopten Sportlers und der Qualifizierung nach § 147 Abs 1a StGB aus. Ein Schaden beim Veranstalter ist sowohl hinsichtlich der Sponsorengelder als auch der Unterkunftskosten anzunehmen.

