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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Sicht der FinanzstrafbehördeSteuerrechtAndreas WieserZWF 2021, 126 - 128 Heft 3 v. 1.5.2021

Im Zuge eines Spruchsenatsverfahrens befasste sich das BFG ausführlich mit den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem § 167 FinStrG. Ausgangspunkt für die Entscheidung war ein vermeintliches Versehen der steuerlichen Vertretung, die laut eigener Angabe die unterschiedlichen Wiedereinsetzungsfristen nach BAO und FinStrG verwechselte.

Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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