Seit 1. 1. 2021 werden die finanzstrafrechtlichen Kompetenzen im neuen Amt für Betrugsbekämpfung und im neuen Zollamt Österreich gebündelt. Es ist absehbar, dass diese neue, vereinfachte Behördenstruktur zu einer vermehrten Gerichtszuständigkeit in Finanzstrafsachen führen wird. Dieser bevorstehenden Entwicklung und damit in Zusammenhang stehenden Fragen widmet sich dieser Beitrag.

