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EuGH: Grenzen der Einziehung bei gutgläubigen Dritten

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2021, 108 - 109 Heft 3 v. 1.5.2021

Der Rahmenbeschluss 2005/212/JI, der die Einziehung von Erträgen, Tatwerkzeugen und Vermögensgegenständen aus Straftaten harmonisiert, wurde zwar durch die Richtlinie 2014/42/EU in weiten Bereichen verdrängt, enthält aber weiterhin maßgebliche Vorgaben für das mitgliedstaatliche Recht über Einziehungen. Mit seinem Urteil im Fall OM hat der EuGH jüngst entschieden, welchen Grenzen die Einziehung von Vermögensgegenständen unbeteiligter Dritter im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2005/212/JI unterliegt.

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