In seinem Urteil vom 9. 3. 2020, 12 Os 39/18d, hat der OGH Klarstellungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder des Aufsichtsrats in welcher Täterschaftsform Täter einer Untreue sein können, und ist dabei im Wesentlichen der bisher in der Literatur vertretenen Ansicht gefolgt.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

