Die begleitende Kontrolle ist von Vertrauen, Transparenz, Offenheit und Steuerehrlichkeit geprägt. Dies schlägt sich auch in den Bestimmungen der begleitenden Kontrolle (§§ 153a ff BAO) nieder. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Steuerpflichtige im Vorfeld der oder in der begleitenden Kontrolle ein strafrechtlich relevantes Verhalten setzen. Aus diesem Grund analysiert dieser Beitrag die Bedeutung der strafbefreienden Selbstanzeige im Kontext der begleitenden Kontrolle.

