Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind spätestens seit Mitte des Jahres 2018 bei Rechtsträgern, Beratern und Sorgfaltsverpflichteten angekommen. Bei näherer Auseinandersetzung mit dem Thema wird deutlich, dass sich die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer zum Teil durchaus komplex gestalten kann und auch iZm der Meldung an das Register zahlreiche Fragen auftreten. Verschärft wird die Situation dadurch, dass Verfehlungen insb iZm der Meldung sehr streng sanktioniert werden können. Im Rahmen dieses Beitrags werden Risikobereiche und daraus resultierende Bedrohungsszenarien aufgezeigt, wenn die gesetzlichen Vorgaben des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) nicht erfüllt werden. Dargestellt werden aber auch Sanierungsmöglichkeiten und die wesentlichen verfahrensrechtlichen Grundlagen, sollte es zu einem Finanzstrafverfahren kommen.

