Bei Beweismitteln handelt es sich immer häufiger nicht um körperliche Gegenstände, sondern um auf Datenträgern gespeicherte Informationen. Sofern auf verschlüsselte Datenträger zugegriffen werden soll, stellen sich für die Strafverfolgungsbehörden zahlreiche Probleme. Dieser Beitrag behandelt die Frage, ob eine durch Zwang erreichte Entsperrung von Smartphones oder anderen Endgeräten, die biometrisch verschlüsselt wurden, zulässig ist.

