Der Europarat hat bisher zwei völkerrechtliche Verträge aufgelegt, die sich nicht bloß im Hinblick auf bestimmte Vortaten, sondern horizontal der Bekämpfung der Geldwäsche widmen: Das Straßburger Geldwäscheübereinkommen 1990, das Österreich bereits vor langer Zeit ratifiziert hat, sowie die Warschauer Geldwäschekonvention 2005. Letztere hat Österreich zwar bereits am 16. 5. 2005 unterzeichnet, ihre Ratifikation aber erst kürzlich beschlossen.

