Im Dezember 2019 wurde die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL) im StGB umgesetzt, nachdem bereits zuvor die Umsetzung im Finanzstrafrecht durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 erfolgt war. Zur Umsetzung der PIF-RL im StGB wurden zwei neue Tatbestände in das StGB eingefügt, die gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtete Handlungen unter Strafe stellen (§§ 168c, 168d StGB).

