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Umsetzung der PIF-Richtlinie im StGB

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtLucia Holländer, Robert KertZWF 2020, 226 - 231 Heft 5 v. 1.9.2020

Im Dezember 2019 wurde die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-RL) im StGB umgesetzt, nachdem bereits zuvor die Umsetzung im Finanzstrafrecht durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 erfolgt war. Zur Umsetzung der PIF-RL im StGB wurden zwei neue Tatbestände in das StGB eingefügt, die gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtete Handlungen unter Strafe stellen (§§ 168c, 168d StGB).

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