Die Verantwortlichkeit von Verbänden knüpft an das Verhalten natürlicher Personen an. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) sieht dazu zahlreiche Zurechnungskriterien vor, die die notwendige Verbindung zwischen dem Verhalten einer natürlichen Person und einem Verband herstellen. Dieser Beitrag setzt sich mit dem Zurechnungsmodell des VbVG auseinander und beleuchtet die sich daraus ergebenden Anforderungen an Urteile über Verbände.

