vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit bei juristischen Personen

WirtschaftsstrafrechtSteuerrechtPhilipp HaasZWF 2020, 171 - 178 Heft 4 v. 1.7.2020

Sprechen wir über Modelle der Verantwortlichkeit juristischer Personen, dann können wir mit dem VStG im Gegensatz zum VbVG auf ein Modell mit langer Tradition zurückgreifen. Wie im Kriminalstrafrecht richten sich auch gesetzliche Handlungs- und Unterlassungspflichten im Verwaltungsrecht zum Teil an juristische Personen. Im Gegensatz zum Kriminalstrafrecht sind die juristischen Personen aber nicht direkt strafbar, weil im VStG bereits seit dem Jahr 1925 das Verschuldensprinzip (§ 5 Abs 1 VStG) gilt. Die hier maßgebliche Zentralnorm des § 9 VStG löst diesen Zwiespalt dahingehend, dass grundsätzlich die zur Vertretung nach außen berufenen Personen der juristischen Person für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich sind. Diese Lösung bringt einige rechtliche Problemstellungen mit sich, die im Folgenden aufgezeigt werden sollen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!