Der Umfang des Widerspruchsrechts gem § 112 StPO ist strittig. Das OLG Graz hat in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 13. 8. 2019, 1 Bs 32/19v, dazu einige Klarstellungen getroffen.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

