Mit den Änderungen des FinStrG durch das EU-Finanz-Anpassungsgesetz 2019 (EU-FinAnpG 2019) werden mehrere Richtlinien (PIF-RL, Prozesskostenhilfe-RL, RL für Verfahrensgarantien in Finanzstrafverfahren für Kinder) umgesetzt. Die Änderungen, die mit 23. 7. 2019 in Kraft getreten sind, sollen in der Folge kurz im Überblick dargestellt werden. Zudem wird, soweit finanzstrafrechtliche Querverbindungen bestehen, auf die Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL im WiEReG und der Besteuerungsstreitbeilegungs-RL eingegangen.

