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Zusammentreffen der Strafaufhebungsgründe Verjährung und Selbstanzeige

Der aktuelle FallSteuerrechtAndrea MerkingerZWF 2019, 149 - 154 Heft 4 v. 1.7.2019

Sowohl die Verjährung gem § 31 FinStrG als auch eine Selbstanzeige nach § 29 FinStrG bewirken unter den dort normierten Voraussetzungen Straffreiheit. In der Praxis kann es zu Konstellationen kommen, in denen bereits Verfolgungsverjährung eingetreten ist, sodass zur Erlangung der Straffreiheit keine Selbstanzeige mehr erforderlich ist. Die Praxis zeigt allerdings, dass sich die Verjährungsbestimmung des § 31 FinStrG als diffizil erweisen kann, weshalb eine „doppelte“ Absicherung durchaus in Erwägung gezogen werden sollte. Einige Besonderheiten in diesem Zusammenhang sollen anhand der folgenden Fälle dargestellt werden.

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