Mit Urteil vom 15. 4. 2015, 13 Os 115/14g, stellte der OGH klar, dass beim Abgabenbetrug immer nur gleichartige Finanzvergehen zusammenzufassen sind. Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, worauf sich diese Gleichartigkeit genau bezieht.
Abstract aus Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzstrafrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

