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Der Zusammenhang zwischen Selbstanzeige und Verwaltungsabgabe – eine aktuelle Rechtsfrage

Der aktuelle FallSteuerrechtWalter SummersbergerZWF 2019, 119 - 121 Heft 3 v. 1.5.2019

Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften sind nicht zwingend nach dem FinStrG zu bestrafen. Bei Verstößen geringen Grades greift die Verwaltungsabgabe nach § 41 ZollR-DG. In seiner Entscheidung vom 8. 4. 2019, RV/3200007/2017, befasste sich das BFG nun erstmals mit dem Verhältnis zwischen Selbstanzeige und Verwaltungsabgabe.

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