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Neue Rechtsgrundlage für Eurojust

EuropastrafrechtSteuerrechtSeverin Glaser, Robert KertZWF 2019, 111 Heft 3 v. 1.5.2019

Eurojust ist seit 2002 die Stelle zur Koordination und Zusammenarbeit zwischen den nationalen Justizbehörden bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender Kriminalität in der Europäischen Union, zu der jeder der 28 Mitgliedstaaten einen Vertreter entsendet. Mit Wirkung vom 12. 12. 2018 wurde der Eurojust-Beschluss aufgehoben und durch eine neue Rechtsgrundlage für Eurojust in Form einer VO ersetzt. Mit der VO wurde die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Agentur Eurojust) als Rechtsnachfolgerin von Eurojust errichtet.

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