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Keine bzw unbedeutende Folgen der Tat

Der aktuelle FallSteuerrechtAlexander LehnerZWF 2019, 78 - 79 Heft 2 v. 15.3.2019

Die überarbeitete, wesentlich erweiterte 4. Auflage des von Leitner/Brandl/Kert herausgegebenen Standardwerks „Handbuch Finanzstrafrecht“ zeichnet sich durch den besonderen Praxisbezug aus. Komplexe Fragestellungen werden anhand zahlreicher Praxisfälle erläutert. Die nachfolgenden Fälle beschäftigen sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen keine bzw unbedeutende Folgen der Tat vorliegen und daher in der Folge von mangelnder Strafwürdigkeit (§ 25 FinStrG) ausgegangen werden kann.

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