Rechtsakte zur gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen stehen seit vielen Jahren im Zentrum der legislativen Bemühungen der EU, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern. Mit der VO (EU) 2018/1805 wird zum ersten Mal der Weg beschritten, eine solche Anerkennungsverpflichtung ohne Umwege über nationale Gesetze in der Rechtsform einer VO direkt an die mitgliedstaatlichen Justizbehörden zu richten.

