Abgabenrechtliche Feststellungen anlässlich von Betriebsprüfungen führen immer öfter zu unerfreulichen strafrechtlichen Folgewirkungen (Aufforderung zur Rechtfertigung, Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, uU Verurteilung für ein Finanzvergehen). Die nachfolgenden Ausführungen werfen einen Blick hinter die Kulissen der Abgaben- und Finanzstrafbehörden, wie sie miteinander kooperieren, und erläutern, wie der Steuerpflichtige mit Unterstützung seines Wirtschaftstreuhänders derartige Risiken abwenden bzw bestmöglich bewältigen kann.

